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Rechtsanwalt für Strafrecht und Jugendstrafrecht in München

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht München

Sind Jugendliche zur Tatzeit 14-17 Jahre alt, findet zwingend Jugendstrafrecht Anwendung, bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren kommt in der Praxis meist Jugendstrafrecht zum Tragen, ab dem Lebensalter von 21 Jahren gilt stets das strengere Erwachsenenstrafrecht.

 

Jedes dieser drei Altersabschnitte hat eigene Regeln, für jedes Strafverfahren muss individuell agiert werden.

In der Kanzlei Assner wird diesem Umstand dezidiert Rechnung getragen. Herr Rechtsanwalt Assner kann auch als Verteidiger beim Bundesgerichtshof, beim Europäischen Gerichtshof und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für Sie auftreten.

Sie haben Fragen oder wünschen eine ausführliche persönliche Beratung? Zögern Sie nicht und nehmen Sie jederzeit Kontakt mit mir auf.

Für das telefonische Erstgespräch werden keine Anwaltsgebühren verlangt.