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Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht und Bußgeldsachen in München

Rechtsanwalt fuer Verkehrsrecht Muenchen

Rechtsanwalt in München – der wichtige Kontakt zum spezialisierten Rechtsanwalt

In der Bayerischen Landeshauptstadt München ist es wie im gesamten Bundesgebiet: Wo Geschwindigkeit, Masse sowie menschliche Handlungen und Fehlleistungen aufeinandertreffen, sind strittige Rechtsverhältnisse sowie Verfolgung von Verstössen durch Polizei und Staatsanwaltschaft bedauerlicherweise, aber selbsterklärend an der Tagesordnung – so im Verkehrsstrafrecht und Bußgeldrecht.
Experten in München mit Kernkompetenz im Verkehrsstrafrecht sind Herr Rechtsanwalt Assner und seine Kollegen.
Mehrere Fachleute für Verkehrsstrafrecht und Bußgeldsachen stehen Ihnen mit großer Erfahrung, mit Informationen und dem notwendigen Fingerspitzengefühl und Durchsetzungsvermögen zur Seite, wenn es z.B. um die Bearbeitung von Verkehrsdelikten wie Trunkenheitsfahrten, Alkohol oder Drogen am Steuer, Nötigung im Straßenverkehr, Unfallflucht, dem Abstandsverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, der nicht beachteten roten Ampel und vielem mehr geht. Droht ein Führerscheinentzug bzw. ein Fahrverbot verbunden mit entsprechenden Punkten in der Verkehrssünder-Datei und einer nachfolgenden MPU, können Sie auf große Erfahrung im Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben und Möglichkeiten vertrauen.

Den Rechtsanwalt für Strafrecht und Bußgeldsachen in München rechtzeitig und vertrauensvoll beauftragen

Werden im Verkehrsstrafrecht Verfehlungen zur Last gelegt, gilt es für den Rechtsanwalt zunächst, sich umfassend zu informieren und sich mit Ihnen strategisch abzustimmen. Droht Ihnen wegen eines Fehlverhaltens der Führerscheinentzug oder Schlimmeres, ist es umso wichtiger, bei der Mandatierung einen erfahrenen und sachkompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen, der sich konsequent und sachdienlich für Sie einsetzt. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, suchen Sie unsere Beratung und machen Sie uns – ob Verkehrsstrafrecht, Bußgeldsachen oder allgemeines Strafrecht - zum Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Für das telefonische Erstgespräch werden keine Anwaltsgebühren verlangt.